Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kabel + Satellit Kommunikationstechnik GmbH für Internet- und Telefonleistungen für Privatkunden
Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH (nachfolgend Kabel + Sat genannt) betreibt und unterhält eigene, sowie gepachtete öffentliche Telekommunikationsnetze. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste/ Leistungsbeschreibung werden Vertragsbestandteil.
§ 1 Geltungsbereich
Die Kabel+ Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH („Kabel + Sat Bergen“) erbringt ihre angebotenen Dienste ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Dienstleistungsvertrages, der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend und in den jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der für einzelne Dienste anzuwendenden Ergänzungsbestimmungen, und soweit anwendbar den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die der Vertragspartner (Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in diesem Bereich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit die jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gegenüber diesen AGB enthalten, haben die Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangige Geltung.
§ 2 Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Änderungen der AGB und der jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor Wirksamwerden auf der Homepage von Kabel + Sat Bergen (www.kabelsat.net) veröffentlicht oder dem Kunden in einer Mitteilung im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Gunsten des Kunden oder setzen sie lediglich zwingende gesetzliche Vorgaben um, so gelten die AGB und jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer neuen Fassung mit dem Tag der Mitteilung; bei Änderungen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorgaben hat der Kunde das Recht, den Multimediavertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung zu kündigen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden und werden diese Änderungen nicht auf Grund von zwingenden Gesetzesvorgaben vorgenommen, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Änderungen erhebt. Kabel + Sat Bergen wird den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen informieren.
§ 3 Vertragsabschluss und Widerruf
(1) Alle Angebote von Kabel + Sat Bergen sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Der Dienstleistungsvertrag über die Nutzung der Dienste von Kabel + Sat Bergen zwischen Kabel + Sat Bergen und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entsprechenden Bestellformulars (Angebot) und der anschließenden Annahme durch Kabel + Sat Bergen (Auftragsbestätigung oder Vertrag), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preislisten nach § 8 Abs. 1 dieser AGB sowie diesen AGB und den für die jeweiligen Dienste relevanten Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Kabel + Sat Bergen kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Kabel + Sat Bergen ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbetrages abhängig zu machen.
(4) Widerrufsrecht
Sofern Sie als Verbraucher, im Sinne des § 13 BGB gemäß § 312b BGB außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag mit der Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH abschließen, so steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH, Tilzower Weg 32, 18528 Bergen auf Rügen, Tel. (0 38 38) 20 10 30, E-Mail info@kabelsat.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Waren (z.B. Hardware), die Sie von uns im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, haben Sie unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
(5) Soweit Kabel + Sat Bergen sich zur Erbringung ihrer Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
§ 4 Leistungsumfang, -änderung und -einschränkung
(1) Kabel + Sat Bergen ermöglicht dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung ihrer Dienste. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der AGB und der Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweils geltenden Preislisten.
(2) Soweit Kabel + Sat Bergen entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(3) Die Leistungsverpflichtung von Kabel + Sat Bergen gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit Kabel + Sat Bergen mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von Kabel + Sat Bergen beruht. Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen oder sonstige technische Leistungen Dritter, z.B. Fernsehsignale.
(4) Kabel + Sat Bergen behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingenden technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforderlichen, dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situation für Kabel + Sat Bergen nicht anders mit vertretbarem Aufwand wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist.
(5) Bei der Bereitstellung/ Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten oder übertragungstechnische Gegebenheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann bzw. Anpassungen des Multimediavertrages erforderlich werden.
§ 5 Hardware - Überlassung
(1) Je nach Vertragstyp/ Produkt und Erfordernis benötigt der Kunde zur Nutzung der von Kabel + Sat Bergen angebotenen Leistungen zusätzliche Hardware, die je nach Vertragstyp/ Produkt von Kabel + Sat Bergen leih- oder mietweise überlassen oder vom Kunden bei Kabel + Sat Bergen oder im Handel käuflich zu erwerben ist. Für die Hardware gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
(2) Von Kabel + Sat Bergen überlassene Hardware (z.B. Modems) steht im Eigentum von Kabel + Sat Bergen.
(4) Kabel + Sat Bergen behält sich vor, die Software/ Firmware der überlassenen Hardware und/ oder Hardware jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Kabel + Sat Bergen über sämtliche Beeinträchtigungen ihres Eigentumsrechts an der gemieteten Hardware wie z.B. dem Modem bspw. durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann Kabel + Sat Bergen den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
(6) Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, überlassene Hardware, einschließlich der an den Kunden ausgehändigten Kabel und sonstigem Zubehör auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen an die Kabel + Sat Bergen Kommunikationstechnik GmbH, Tilzower Weg 32, 18528 Bergen auf Rügen, zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so wird Kabel + Sat Bergen dem Kunden diese Hardware einschließlich des genannten Zubehörs in Rechnung stellen.
(7) Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der überlassenen Hardware oder den Verlust der überlassenen Hardware zum Netto - Neuwert. Bei einer Nutzung dieser Geräte von mehr als einem Jahr werden pro abgelaufenem Vertragsjahr 15 % des Netto - Neuwertes zu Gunsten des Kunden auf die Entschädigungssumme angerechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Kabel + Sat Bergen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Voraussetzung für die Leistungserbringung
(1) Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein bestehender Hausanschluss, sowie eine vom gewählten Produkt abhängige Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose).
(2) Sowohl für den Hausanschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausinstallation hat der Kunde die Genehmigung des Hauseigentümers oder eines anderen diesbezüglichen Rechtsinhabers einzuholen.
§ 7 Leistungstermine und Fristen
(1) Termine und Fristen für den Beginn der Dienste sind nur verbindlich, wenn Kabel + Sat Bergen diese ausdrücklich schriftlich (auch per Mail und/oder Fax) bestätigt, der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch Kabel + Sat Bergen geschaffen hat, so dass Kabel + Sat Bergen den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann.
(2) Kabel + Sat Bergen ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von Kabel + Sat Bergen nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers vorlegt.
(3) Der Kunde ist zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn Kabel + Sat Bergen den Grundstücknutzungsvertrag nicht innerhalb eines Monats unterzeichnet an den Eigentümer bzw. den dinglich Berechtigten übersendet.
(4) Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers oder des anderen Rechtsinhabers gemäß § 6 Abs. 2 dieser AGB nicht innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages bereitgestellt, ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Mahnung gegenüber Kabel + Sat Bergen mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Geht das Eigentum an dem Grundstück an einen Dritten über, so tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus dem Grundstücksnutzungsvertrag ein.
(6) Gerät Kabel + Sat Bergen in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(7) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von Kabel + Sat Bergen liegende und von Kabel + Sat Bergen nicht zu vertretende Ereignisse – hierzu gehören höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste eines Leitungscarriers usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Kabel + Sat Bergen oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Kabel + Sat Bergen autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POPs) eintreten – entbinden Kabel + Sat Bergen für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Sie berechtigen Kabel + Sat Bergen, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als 10 Tage, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; eventuell im Voraus entrichtete Entgelte werden rückvergütet.
§ 8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug / Sperre
(1) Die jeweils gültigen Preise und Tarife für die Dienste und sonstigen Leistungen ergeben sich aus der geltenden Preisliste, die unter www.kabelsat.net veröffentlicht ist und in den Geschäftsräumen von Kabel + Sat Bergen ausliegt. Die im Internet veröffentlichten Angaben haben vorrangige Geltung.
(2) Kabel + Sat Bergen stellt dem Kunden die im Multimediavertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Multimediavertrag und der/ den Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Preisen und Konditionen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Entgelte, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden.
(3) Sämtliche Preise beinhalten den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Sollte sich der Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den Vormonat, sofern im Multimediavertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses tagegenau berechnet.
(5) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Kabel + Sat Bergen ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, werden die Entgelte von Kabel + Sat Bergen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Soweit der Kunde Kabel + Sat Bergen kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angegebenen Konto von Kabel + Sat Bergen gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegeben Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.
(6) Hat der Kunde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Lastschrifteinzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt Kabel + Sat Bergen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung. Kabel + Sat Bergen ist berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
(7) Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden pro Mahnschreiben pauschal mit 6,50 € berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Kabel + Sat Bergen berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz zu berechnen, es sei denn, dass Kabel + Sat Bergen im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Kabel + Sat Bergen vorbehalten.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Kabel + Sat Bergen berechtigt, den Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der Regelungen des § 45k TKG zu sperren. Ebenfalls ist Kabel + Sat Bergen berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche Internetdienstleistungen bzw. den Kabelfernsehanschluss zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an.
(9) Kabel + Sat Bergen ist zu Preisänderungen berechtigt. Der Kunde wird von Kabel + Sat Bergen über Preiserhöhungen im Internet unter der Homepage von Kabel + Sat Bergen (www.kabelsat.net) und in einer Mitteilung informiert. Er hat das Recht, den Preiserhöhungen innerhalb von drei Monaten seit Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht in Anspruch, kann Kabel + Sat Bergen den Vertrag ordentlich kündigen oder nach den bisherigen Bedingungen fortsetzen. Die Preiserhöhung gilt als genehmigt, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist von dem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch macht. Kabel + Sat Bergen wird den Kunden auf die Rechtsfolge der Unterlassung des Widerspruchs in der Preiserhöhungsmitteilung gesondert hinweisen.
(10) Wird Kabel + Sat Bergen nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist Kabel + Sat Bergen berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von 2 (zwei) Wochen nicht erbracht, so kann Kabel + Sat Bergen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Kabel + Sat Bergen ausdrücklich vorbehalten.
(11) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben oder auf den ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden hin auf sein Konto zurückerstattet.
(12) Gegen Ansprüche von Kabel + Sat Bergen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(13) Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
§ 9 Elektronische Rechnung / Papierrechnung
(2) Die monatlichen Rechnungen werden dem Kunden von Kabel + Sat Bergen nach seiner Wahl in Papierform oder in unsignierter elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Rechnung in elektronischer Form wird dem Kunden spätestens am 15. Kalendertag eines jeden Monats für den laufenden Monat im Kundenportal unter www.kabelsat.net zum Abruf in einem passwortgeschützten Bereich bereitgestellt. Der Rechnungsabruf über das Kundenportal erfolgt über Kundenlogin und Kundenpasswort, die dem Kunden schriftlich vor der ersten Nutzung mitgeteilt werden. Der Kunde hat mindestens einmal monatlich die Rechnungsdaten im Kundenportal abzurufen. Sämtliche Entgelte sind 10 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu zahlen. Kabel + Sat Bergen ist berechtigt, für Rechnungen in Papierform ein Entgelt zu erheben.
§ 10 Bonitätsprüfung
(1) Kabel + Sat Bergen ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte einzuholen. Kabel + Sat Bergen ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann Kabel + Sat Bergen hierüber ebenfalls Auskunft zu erhalten.
(2) Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Kabel + Sat Bergen, eines Kunden einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
§ 11 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, in dem durch ihn erteilten Auftrag (§ 3 Abs. 2 dieser AGB) wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat Kabel + Sat Bergen unverzüglich jede Änderung seines Namens und seines Wohnsitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, Kabel + Sat Bergen den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Dienstleistungsvertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kabel + Sat Bergen - Dienste bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
- a) Kabel + Sat Bergen unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (bspw. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren;
- b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten;
- d) anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nach dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
- e) Kabel + Sat Bergen erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- f) nach Abgabe einer Störungsmeldung, Kabel + Sat Bergen durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
(3) Der Kunde:
a) darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vorgelagerten Breitbandverteilnetz von Kabel + Sat Bergen bis zum Übergabepunkt selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die Anschaltung der Hausverteilanlage an den Übergabepunkt;
b) hat Kabel + Sat Bergen gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische Maßnahmen in der Hausverteilanlage ihr Recht zu verwirklichen, den Kabelanschluss eines anderen zusperren bzw. die Sperre aufzuheben.
§ 12 Eigentum von Kabel + Sat Bergen
(1) Kabel + Sat Bergen bleibt Eigentümer aller Kabel + Sat Bergen Service- und Technikeinrichtungen, einschließlich der von ihr installierten Leitungsrohre, Kabel und Schaltschränke.
(2) Der Kunde wird sicherstellen, dass Kabel + Sat Bergen bei Beendigung des Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen abbauen und abholen kann, sofern nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
(3) Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die ihm überlassene Hardware einschließlich Zubehör innerhalb von einer Woche an die Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH, Tilzower Weg 32, 18528 Bergen auf Rügen, zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so wird Kabel + Sat Bergen dem Kunden die nicht zurückgegeben Hardware in Rechnung stellen.
§ 13 Nutzungen durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Kabel + Sat Bergen - Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Kabel + Sat Bergen gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
(3) Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
§ 14 Verfügbarkeit der Dienste / Gewährleistung
(1) Kabel + Sat Bergen wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen unverzüglich, auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen, nachgehen und im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
(2) Kabel + Sat Bergen unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, die telefonisch oder via E-Mail erreicht werden kann.
(3) Hält eine erhebliche Behinderung eines oder mehrerer oder aller Dienste, die im Verantwortungsbereich von Kabel + Sat Bergen liegt, länger als eine Woche ohne Unterbrechung an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- a) der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr auf die Kabel + Sat Bergen-Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann,
- b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird oder vergleichbaren Beschränkungen unterliegen.
(4) Beim Erwerb von Hardware, die seitens Kabel + Sat Bergen als Gebrauchtware veräußert wird, wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Kaufdatum beschränkt. Bei Neugeräten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
§ 15 Unterbrechung von Diensten
(1) Kabel + Sat Bergen ist berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
(2) Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung von Kabel + Sat Bergen voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen.
(3) Kabel + Sat Bergen ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechnischen Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.
§ 16 Haftung und Haftungsbeschränkungen
(1) Für Personenschäden haftet Kabel + Sat Bergen bei Verschulden unbeschränkt.
(2) Für Vermögensschäden, die von Kabel + Sat Bergen, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von Kabel + Sat Bergen gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt.
(3) Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Absatz 1 in der Summe auf höchstens 2,5 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehrere Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht.
(4) Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
(5) Für sonstige Schäden haftet Kabel + Sat Bergen, wenn der Schaden von Kabel + Sat Bergen, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Kabel + Sat Bergen haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer.
(6) Die Haftung der Kabel + Sat Bergen, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 2,5 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
(7) Kabel + Sat Bergen haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Kabel + Sat Bergen - Leistungen unterbleiben.
(8) Kabel + Sat Bergen haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(9) In Bezug auf die von Kabel + Sat Bergen entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
(10) Für den Verlust von Daten haftet Kabel + Sat Bergen gemäß den Regelungen dieses § 16 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
(11) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Kabel + Sat Bergen - Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(12) Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(13) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
(14) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Kabel + Sat Bergen oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kabel + Sat Bergen - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, unbeschränkt.
§ 17 Ordentliche und außerordentliche Kündigung
(1) Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Seiten schriftlich (Brief oder E-Mail) mit einer
einmonatigen Frist zum Ende des jeweiligen nächsten Monats gekündigt werden, beginnend mit dem Zeitpunkt der Nutzungsmöglichkeit der Dienste.
(2) Das Recht zur außerordentlichen, d.h. fristlosen, Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde für 2 (zwei) aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als 2 (zwei) Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für 2 (zwei) Monate entspricht;
b) der Kunde zahlungsunfähig ist;
c) der Kunde in sonstiger Weise schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere nach § 11 Abs. 2 S. 2 c) dieser AGB, verstößt, wobei eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist;
d) eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung zurückgezogen wird;
e) Kabel + Sat Bergen ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss;
f) der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/ oder betrügerische Handlungen vornimmt;
g) eine Sperre des Anschlusses gemäß § 45k TKG mindestens vierzehn Tage anhält und Kabel + Sat Bergen die außerordentliche Kündigung mindestens vierzehn Tage vor Inkrafttreten der Kündigung angedroht hat;
h) der Kunde die Telefon-, Internet-und Pay-TV- Dienste missbräuchlich im Sinne des § 6 Abs. 3 und Abs. 5 bzw. § 7 Abs. 4 bis 12 der Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internetzugang nutzt;
(3) Verstößt der Kunde gegen die in § 11 Abs. (2) a), c) und f) dieser AGB genannten Pflichten, ist
Kabel + Sat Bergen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 18 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Kabel + Sat Bergen unterbreiteten Informationen des Kunden mit Ausnahme der personenbezogenen Daten nicht vertraulich.
(2) Kabel + Sat Bergen wird personenbezogene Daten (d.h. Verkehrs- und Bestandsdaten) nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) in ihrer jeweils neuesten Fassung und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben und verwenden.
(4) Kabel + Sat Bergen trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von Kabel + Sat Bergen mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Multimediavertrages ist am Wohnsitz des Kunden. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Hansestadt Stralsund der Gerichtsstand.
(2) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Anstelle von Kabel + Sat Bergen, darf ein anderes Unternehmen, in die sich aus dem Multimediavertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten; dieser Wechsel ist öffentlich bekannt zu machen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Abweichungen von diesen AGB und den jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Kabel + Sat Bergen sie schriftlich bestätigt.
(5) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von Kabel + Sat Bergen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB und den jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.